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Warnweste EN471 orange oder gelb
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Warnweste EN471 orange oder gelb

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Eine Pflicht!

Klassische Warnweste / Pannenweste in orange oder gelb.






Wikipedia sagt folgendes:



  • Deutschland: Seit dem 1. Juli 2014 muss in jedem Kraftfahrzeug eine entsprechende Weste (Europäische Norm EN 471 oder EN ISO 20471) mitgeführt und zuständigen Personen auf Verlangen vorgezeigt sowie zur Prüfung des vorschriftsmäßigen Zustands ausgehändigt werden (§ 31bStVZO). Die neue Regelung betrifft alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Busse; Motorräder bleiben ausgenommen.[3] Sie ist verpflichtend für alle gewerblich genutzten, mehrspurigen Kraftfahrzeuge, die von Versicherten einer Berufsgenossenschaft geführt werden (außer für Fahrzeuge im innerbetrieblichen Verkehr und für Fahrzeuge, die mit Funk ausgerüstet sind und für die Werkstattwagen bereitstehen, so dass Versicherte keine Reparaturen an diesen Fahrzeugen durchführen müssen). Für Fahrzeuge, in welchen regelmäßig Versicherte Beifahrer sind, muss auch für die Beifahrer eine Weste mitgeführt werden.[4] Eine Tragepflicht einer Warnweste besteht allerdings nicht; das Bundesverkehrsministerium verweist hierbei stattdessen „auf das eigenverantwortliche Handeln der Verkehrsteilnehmer“.[5] Bei einem Verstoß gegen die Mitführpflicht ist ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 € (Regelsatz des Bußgeldkataloges) vorgesehen.[6]

  • Belgien: Seit 1. Februar 2007 Tragepflicht einer Warnweste pro Fahrzeug beim Verlassen des Fahrzeuges (einschließlich Motorrädern) bei Unfällen und Pannen außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen sowie Kraftfahrstraße.[7] Eine Mitführpflicht einer Warnweste besteht nicht. Bußgeld bei Verstoß gegen die Tragepflicht: 50 € bis 1.375 €.[8][9]

  • Finnland: Alle Fahrzeugführer sollen Kleidung mit reflektierendem Material tragen, wenn sie das Fahrzeug bei Dunkelheit verlassen müssen, ebenso Fußgänger, die bei Dunkelheit unterwegs sind. Verstöße werden bislang nicht mit einem Bußgeld geahndet.[7][9]

  • Frankreich: Ab dem 1. Juli 2008 besteht eine Mitführpflicht für mindestens eine Warnweste sowie eine Tragepflicht bei Verlassen des Fahrzeugs aufgrund eines Unfalls oder einer Panne des Fahrzeugs für alle Insassen (gilt nicht für Motorräder, Dreiräder und Quads).[7] Auch Fahrradfahrer müssen seit 1. September 2008 außerorts nachts oder tagsüber bei schlechten Sichtverhältnissen eine Warnweste tragen.[10][11] Bußgeld bei Verstoß gegen die Mitführpflicht: Mindestens 90 €,[8] bei Verstoß gegen die Tragepflicht: Mindestens 22 €.[9]

  • Italien: Seit dem 1. April 2004 Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen. Gilt nicht für Motorradfahrer. Wird zur Absicherung des Fahrzeuges ein Pannendreieck aufgestellt, muss die Person, die das Dreieck aufstellt, die Warnweste tragen.[7] Eine Mitführpflicht einer Warnweste besteht nicht. Fahrradfahrer müssen seit 1. August 2010 nach Einbruch der Dämmerung und im Tunnel auch tagsüber eine Warnweste tragen.[12] Bußgeld bei Verstoß gegen die Tragepflicht: Mindestens 41 €.[8]

  • Kroatien: Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen, auch für Motorradfahrer.[7] Verstöße werden bislang nicht mit einem Bußgeld geahndet.[8]

  • Luxemburg: Seit 2008 besteht eine Tragepflicht einer Warnweste beim Verlassen des Fahrzeugs (einschließlich Motorrädern) bei Unfällen oder Pannen auf der Autobahn und auf Schnellstraßen. Auch Fußgänger, die am Fahrbahnrand von Landstraßen gehen, müssen nachts oder bei schlechten Sichtverhältnissen auch tagsüber eine Warnweste tragen. Die Regel gilt nicht, wenn eine Ausweichmöglichkeit auf einen Rad- oder Fußgängerweg besteht.[13] Eine Mitführpflicht einer Warnweste besteht nicht. Bußgeld bei Verstoß gegen die Tragepflicht: Mindestens 49 €.[8][9]

  • Montenegro: Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen. Die Mitführpflicht ist gewährleistet, da alle Autofahrer während der Fahrt die Warnweste über die Rückenlehne des Fahrersitzes ziehen müssen.

  • Norwegen: Seit dem 1. März 2007 besteht nur für Fahrzeuge mit norwegischem Kraftfahrzeug-Kennzeichen eine Mitführ- und Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen. Gilt nicht für Motorradfahrer.[7] Verstöße werden bislang nicht mit einem Bußgeld geahndet.[8]

  • Österreich: Die Lenker aller mehrspurigen Kraftfahrzeuge (also auch Quads, Microcars, Zugmaschinen usw.) müssen seit 1. Mai 2005 mindestens eine Warnweste mitführen und diese dort tragen, wo sie auch ein Pannendreieck aufstellen müssen.[14] Auf Autobahnen, Autostraßen sowie Landstraßen müssen sie im Fall, dass das Fahrzeug wegen einer Panne oder ähnlichem außerhalb von gekennzeichneten Parkplätzen oder Rasthäusern abgestellt wird, ebenfalls getragen werden. Gilt nicht für Motorradfahrer.[15] Bußgeld bei Verstoß gegen die Mitführ- oder Tragepflicht: 14 € bis 36 €.[8]

  • Portugal: Seit dem 25. Juni 2005 gibt es nur für Fahrzeugführer von Fahrzeugen mit portugiesischem Kraftfahrzeug-Kennzeichen eine Mitführ- sowie Tragepflicht einer Warnweste; jedoch nicht für Motorrad- und Trikefahrer. Die Fahrzeugführer müssen eine Warnweste tragen, falls sie ihr Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften bei einem Unfall oder Panne verlassen und sich auf der Fahrbahn oder dem Randstreifen aufhalten.[7][9] Bußgeld bei Verstoß gegen die Mitführpflicht: 60 € bis 300 €, bei Verstoß gegen die Tragepflicht: 120 € bis 600 €.[9]

  • Slowakei: Mitführ- und Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen, auch für Motorradfahrer.[7] Bußgeld bei Verstoß gegen die Mitführ- oder Tragepflicht: Mindestens 50 €.[8]

  • Slowenien: Eine Mitführpflicht einer Warnweste besteht nicht. Es besteht eine Tragepflicht einer Warnweste beim Verlassen des Wagens nach einem Unfall oder einer Panne auf Autobahnen oder Schnellstraße. Für Motorradfahrer besteht die Tragepflicht jedoch nicht. Bußgeld bei Verstoß gegen die Tragepflicht: 40 €.[9]

  • Spanien: In Spanien gilt diese Tragepflicht seit dem 24. Juli 2004. Alternativ zur Warnweste sind auch fluoreszierende Hosenträger zugelassen. Gilt nicht für Motorradfahrer.[7] Bußgeld bei Verstoß gegen die Tragepflicht: bis zu 50 €.[8]

  • Tschechien: Mitführ- und Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines privaten oder gewerblichen Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen. Dabei muss für jeden Mitfahrer eine Weste vorhanden sein.[7]

  • Ungarn: Tragepflicht gilt für alle Fußgänger seit 2008 außerhalb des Ortsgebietes und damit auch für Fahrzeuginsassen, die ihr Fahrzeug verlassen.[16] Bußgeld bei Verstoß gegen die Mitführpflicht: Bis zu 30.000 Forint ( \approx 97,27 €).[8]






Warnwestenpflichten in Europa



Für alle Länder (außer Deutschland) gilt, dass die Verwendungspflicht nur außerhalb geschlossener Ortschaften besteht. Im Detail gibt es bei den Vorschriften der einzelnen Länder aber große Unterschiede. In manchen Ländern benötigt man nur eine je Fahrzeug, in anderen dagegen eine je Sitzplatz. Zum Teil gibt es auch keine explizite Mitführverpflichtung, aber eine Verwendungsverpflichtung im Fall einer Panne oder eines Unfalles.


In Deutschland ist die Tragepflicht nicht durch eine straßenverkehrsrechtliche Vorschrift bedingt. Die Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften enthält jedoch Regelungen für gewerblich genutzte, mehrspurige Kraftfahrzeuge. Es muss mindestens eine Weste für den Fahrer, bei Fahrzeugen, die regelmäßig mit Beifahrern besetzt sind, auch für die Beifahrer, mitgeführt werden. Die Weste ist bei Instandsetzungsarbeiten, Abschlepp- oder Bergungsarbeiten auf öffentlichen Straßen zu tragen[17]. Das Nichtmitführen und das Nichtbenutzen sind nach der Unfallverhütungsvorschrift Ordnungswidrigkeiten im Sinne des Sozialgesetzbuches. Sie können von der Berufsgenossenschaft mit einem Bußgeld geahndet werden.


In Österreich haben sich bis 2010, nach vier Jahren Tragepflicht, die Unfälle aufgrund des Nichterkennens von Personen bei Dunkelheit auf der Fahrbahn um 39 % vermindert. Die Zahl der Verunglückten reduzierte sich sogar um 53 %. Diese Ergebnisse und eine Blickanalysenstudie, die vom Verkehrsministerium in Auftrag gegeben wurde, sollen die Grundlage einer Initiative des Europäischen Automobil Clubs an das Europäische Parlament für eine europaweite einheitliche Regelung darstellen.[18]